Statuten des Vereins „ZIELSPORT-LANDESLIGA“
§ 1 Name
(1) Der Verein führt den Namen Zielsport-Landesliga
(2) Er hat seinen Sitz in Dornbirn und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet des
Bundeslandes Vorarlberg
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Statuten des Vereins „ZIELSPORT-LANDESLIGA“
§ 1 Name
(1) Der Verein führt den Namen Zielsport-Landesliga
(2) Er hat seinen Sitz in Dornbirn und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet des
Bundeslandes Vorarlberg
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